HABEN SIE FRAGEN?
Das sollten Sie
wissen
Hier finden Sie alle offenen Fragen rund um Ihren ersten Besuch bei uns. Fehlt eine Antwort? Dann kontaktieren Sie uns gern.
WICHTIG
ALLES RUND UM IHREN PHYSIOTHERAPIE TERMIN
Häufige Fragen
Terminvorbereitung
Ihre Möglichkeiten zur Terminvereinbarung
Ihren ersten Behandlungstermin können Sie telefonisch unter (03643) 468 35 11 oder direkt bei uns vor Ort in der Physiotherapie vereinbaren. Bitte teilen Sie dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin die auf Ihrer Verordnung sichtbare Therapieform und die Behandlungseinheiten mit.
Das sollten Sie zu Ihrer ersten Physiotherapie Behandlung mitbringen
- Ihre gültige Therapieverordnung
- Bei gesetzlich Versicherten: Ihre Versichertenkarte Ihrer Gesundheitskasse
- Sofern vorhanden: Ihren Befreiungsausweis oder Ihre EC-Karte
- Arztberichte, Röntgen-, MRT-, CT-Bilder, OP-Berichte, sofern vorhanden.
- Diese helfen uns, Sie umfassend und spezifisch zu behandeln
- Wenn gewünscht: bequeme Kleidung
- Ein großes Handtuch
Und sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unser Physiotherapie Praxis-Team!
Terminabsage
Wir bemühen uns, Ihnen bei der Terminvergabe für Ihre Physiotherapie Behandlung im POM Med Weimar bei Ihrer Therapeutin oder Ihrem Therapeuten größtmögliche Flexibilität zu geben. Dazu gehört auch, dass Sie bei uns Ihren verbindlich gebuchten Termin bis zu 24 Stunden vor der jeweiligen Behandlung absagen können, wenn Ihnen mal etwas dazwischenkommt.
Lediglich wenn Ihre Absage weniger als 24 Stunden vor dem Termin oder gar nicht erfolgt, müssen wir Ihnen, entsprechend der gesetzlichen Regelung, den Wert der Behandlung in Rechnung stellen. Bitte haben Sie dafür Verständnis.
Ihr POM Med Weimar-Team
Kann ich auch ohne Termin eine Behandlung bekommen?
Um Ihnen die Wartezeiten zu ersparen, ist jede Behandlung nur nach Termin möglich. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es in Ausnahmefällen trotz Terminvereinbarung zu geringen Wartezeiten kommen kann.
Covid-19 Regelung
Besteht in der Praxis eine Maskenpflicht?
Stand: 01. Oktober 2022
Lt. der aktuellen Verordnung vom 01. Oktober 2022, gilt eine FFP2-Maskenpflicht für Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher beim Betreten von Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Dialyseeinrichtungen und weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens.
Verordnung
Wie lange ist meine Verordnung gültig?
Gesetzlich versicherte Patienten sollen auf Veranlassung der Krankenkasse innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung der Verordnung mit der Behandlung beginnen, bei berufsgenossenschaftlichen Verordnungen (Arbeitsunfall) bereits nach 7 Tagen und bei Verordnungen von der Bundeswehr innerhalb von 3 Wochen. Wir sind verpflichtet, diese Vorgaben der Krankenkassen einzuhalten.
Bei Privatrezepten gibt es keine Einschränkungen.
Kann ich mit der Verordnung auch Massagen in Anspruch nehmen?
Wir wissen, dass die Massage den Körper entspannt, jedoch ist bei Beschwerden in den meisten Fällen eine andere therapeutische Intervention langfristig sinnvoller, um die Schmerzen nachhaltig in den Griff zu bekommen.
Wir bitten um Verständnis, dass wir aus versicherungstechnischen Gründen ausschließlich die auf dem Rezept verordnete Therapie (MT, KG etc.) durchführen.
Behandlung
Wie lange dauert eine Behandlung?
Dies ist abhängig von der verordneten Therapie seitens des Arztes. In der Regel dauert eine Behandlungseinheit ca. 20 Minuten. Wieviel Zeit sie einplanen sollten, wird Ihnen spätestens bei der Terminvergabe mitgeteilt.
Habe ich für die Behandlung einen Eigenanteil zu zahlen?
Der Entfall der Praxisgebühr in der Arztpraxis für gesetzlich Versicherte Patienten ab Januar 2013 betrifft nicht die Zuzahlung in Physiotherapiepraxen. Die fällige Zahlung aufgrund einer Heilmittelverordnung ist keine „Praxisgebühr“, sondern eine Verordnungsgebühr und ist im Sozialgesetzbuch V geregelt (§ 32 Abs. 2 i. V. m. § 61 Satz 3 SGB V).
Gesetzlich ist festgelegt, dass Sie für Heilmittelverordnungen eine Zuzahlung in Höhe von 10% des Rechnungsbetrages sowie eine Rezeptgebühr in Höhe von 10 Euro (pro Verordnung) leisten müssen. Selbstverständlich wird dies quittiert.
Dieser Betrag verbleibt nicht bei uns, sondern wird an die Krankenkasse abgeführt!
Die Zuzahlung ist beim ersten Termin fällig und ist vorzugsweise Bar zu entrichten. Alternativ akzeptieren wir auch eine EC-Kartenzahlung.
Patienten mit einer Zuzahlungsbefreiung und Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren sind von Zuzahlungen befreit. Bei Verordnungen der Berufsgenossenschaft (BG), Bundeswehr sowie bei Privatverordnungen sind ebenfalls keine Zuzahlungen zu leisten.
Wie sind die Fristen für eine Terminabsage?
In der Regel können kurzfristig abgesagte Termine nicht neu vergeben werden. Es ist uns daher wichtig, dass Sie uns bei einer Terminabsage diesen in dringenden Fällen spätestens jedoch 24 Stunden zuvor absagen. Gerne können Sie uns hierfür anrufen oder eine E-Mail senden.
Für den Fall, dass reservierte Termine ohne Absage binnen 24 Stunden vor Termin nicht wahrgenommen werden, so wird dieser Termin in Höhe von der Behandlungseinheit (ca. 30 Euro) Ihnen privat in Rechnung gestellt.
Bei Behandlungen, die länger als 20 Minuten gehen, kann der Betrag höher ausfallen.
Rechtlich begründet sich der Anspruch auf ein Ausfallhonorar auf § 615 BGB.
Habe ich mit einem Therapeuten-Wechsel zu rechnen?
Hauptsächlich versuchen wir immer Termine bei ein und demselben Therapeuten oder Therapeutin zu vereinbaren.
Allerdings kann es durch mehrere Faktoren (Terminverschiebung, Urlaub, Krankheit etc.) dazu kommen, dass einige Behandlungen von einem anderen Kollegen oder Kollegin durchgeführt werden.
In diesem Fall seien Sie unbesorgt: Ihr Therapieverlauf wird digital dokumentiert, somit ist jeder Therapeut oder jede Therapeutin im Vertretungsfall bestens informiert!
Wie kann ich meine Therapie fortsetzen?
Vor der Verordnung von Heilmitteln muss sich der Arzt unter Einbezug entsprechender Diagnostik vom Zustand des Patienten überzeugen und diesen dokumentieren. Dies gilt auch für Folgeverordnungen.
Hierbei empfehlen wir den Patienten bei einer gewünschten Fortsetzung der Therapie rechtzeitig den Arzt zu konsultieren um die kontinuierliche Therapie zu gewährleisten.
Allgemeines
Zuzahlungsbefreiung
Dies richtet sich nach dem jeweiligen Bruttohaushaltseinkommen und wird individuell berechnet. Für mehr Infos über die Zuzahlungsbefreiung sollten Sie ihre Krankenkasse kontaktieren.
Wie sind die Preise für Privatpatienten bzw. Selbstzahler?
Privatversicherte Patienten, bzw. Selbstzahler, die unser Behandlungsspektrum in Anspruch nehmen möchten, können sich an unserer Preisliste orientieren und müssen bei Antritt der Behandlung die Gebühr begleichen.
Ihnen werden eine Honorarvereinbarung sowie die aktuelle Preisliste zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Die Begleichung der Rechnung kann durch eine EC-Kartenzahlung, bar oder auf Rechnung erfolgen.
Wo kann ich parken?
Direkt vor unserer Tür finden Sie zahlreiche, kostenlose Parkplätze vor. Alternativ können Sie auch gegenüber auf einem großen Parkplatz parken. Dieser ist kostenpflichtig.
Ist der Zugang zur Praxis barrierefrei?
Selbstverständlich hat unsere Physiotherapie Praxis einen barrierefreien Zugang und ist somit für Alle ohne fremde Hilfe zugänglich.
Erstattet die Krankenkasse die Ausfallgebühr?
Eine Ausfallgebühr entsteht ausschließlich durch Eigenverschulden des Patienten und wird dementsprechend von den Krankenkassen nicht erstattet. Selbstverständlich bekommen Sie dafür einen Ausweichtermin angeboten.
Kann ich mein Handtuch in der Praxis lagern?
Wir bitten um Verständnis, dass wir bei dem hohen Patientenaufkommen keine Lagermöglichkeiten für Handtücher anbieten können.
Kann ich mit EC-Karte bezahlen?
Wir bevorzugen die Zahlung in bar, aber EC-Kartenzahlungen sind selbstverständlich auch möglich.